China ändert die Basis der Versicherungsbesteuerung
Peter Paternostro von der Abteilung Multinational Tax bei AIG untersucht  China’s neues Mehrwertsteuer-System und erläutert den Hintergrund der Änderung, das Verfahren der Rückversicherung und die potenziellen Auswirkungen auf Abtretungsprovisionen.

China hat die Ausweitung seines Mehrwertsteuersystems auf alle Branchen abgeschlossen und die Unternehmenssteuer ab dem 1. Mai 2016 ersetzt. Seit vielen Jahren gab es in China ein zweigeteiltes Steuersystem, wobei die Mehrwertsteuer weitgehend auf den Warensektor und die einkommensbasierte Unternehmenssteuer auf den Dienstleistungssektor angewandt wurde.
Chinas neues Mehrwertsteuersystem ist in den über 160 Ländern der Welt, die ein derartiges Steuersystem eingeführt haben, eines der Systeme mit der breitesten Basis. Obwohl die Wertschöpfung bei den Finanzdienstleistungen gegebenenfalls schwierig zu bemessen und der Grund dafür ist, warum die meisten Länder diese von dieser Steuer befreien, umfasst Chinas Mehrwertsteuersystem nahezu alle Finanzdienstleistungen, einschliesslich Versicherung und Rückversicherung. Der neue Mehrwertsteuersatz auf Finanzdienstleistungen beträgt 6 % (der Steuersatz der Unternehmenssteuer betrug 5 %).

„Die Besteuerung von Versicherungen ändert sich von 5 % für Versicherungsunternehmen auf 6 % Mehrwertsteuer für die Versicherten ”.

Wie sich die Mehrwertsteuer unterscheidet

Die Mehrwertsteuer ist eine grundlegend andere Steuer als die Unternehmenssteuer, da sie für die meisten chinesischen Unternehmen normalerwiese „anrechenbar” ist; d. h., sie können in ihrer Umsatzsteuererklärung ein Guthaben für die von ihnen bezahlte Mehrwertsteuer beanspruchen. Demzufolge sollte für die meisten Transaktionen zwischen Unternehmen die Mehrwertsteuer steuerneutral sein und keine absoluten Kosten darstellen, wie dies bei der Unternehmenssteuer-Regelung der Fall war. Die fundamentale Beschaffenheit einer Mehrwertsteuer besteht darin, dass sie keine Unternehmenssteuer ist; stattdessen ist sie eine Steuer, die vom Unternehmen eingezogen, aber dem Endverbraucher auferlegt wird.

Entsprechend der essenzielen Beschaffenheit der Mehrwertsteuer wird sich die Versicherungssteuer von einem Steuersatz von 5 % für Versicherungsunternehmen auf 6 % Mehrwertsteuer für den Versicherten ändern. Bestimmte Versicherungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, einschliesslich: Risikolebensversicherungen, die eine Laufzeit von einem Jahr überschreiten; Krankenversicherungen, die eine Laufzeit von einem Jahr überschreiten und Versicherungen, die Exportrisiken und Exportkreditversicherungen abdecken.

Auswirkungen auf die Rückversicherungen

Die anfänglichen Bestimmungen zur Einführung des neuen Systems enthielten keinen Kommentar bezüglich der Behandlung von Rückversicherungen. Am 18. Juni 2016 haben das Finanzamt und die chinesische Steuerbehörde gemeinsam den Rundbrief 68 herausgegeben, der Leitlinien bezüglich der Mehrwertsteuer im Hinblick auf Rückversicherungen bereitstellt (die Bekanntmachung findet rückwirkend ab dem 1. Mai 2016 Anwendung). Rückversicherungen, die ein im Festlandchina ansässiges Versicherungsunternehmen einem anderen, nicht im Festlandchina ansässigen Versicherungsunternehmen bereitstellt, sind ausgenommen. Allerdings unterstehen grenzübergreifende Versicherungen für ein ausserhalb Chinas ansässiges Versicherungsunternehmen der neuen Steuer. Für inländische Versicherungen gilt, dass, wenn der zugrundeliegende Versicherungsvertrag mehrwertsteuerpflichtig ist, dies auch auf den Rückversicherungsvertrag Anwendung findet. Wenn der zugrundeliegende Vertrag befreit ist, gilt dies auch für den Rückversicherungsvertrag.

Das Problem der Abtretungsprovisionen

Ein Bereich der Rückversicherung, der im Rundbrief 68 nicht angesprochen wurde, bezieht sich auf die Besteuerung von „Abtretungsprovisionen”. Abtretungsprovision bezieht sich auf die Vergütung, die der abtretende Versicherer vom übernehmenden Rückversicherer zum Ausgleich für die ihm durch den Abtritt entstandenen verschiedenen Ausgaben erhält, wie z. B. versicherungstechnische und Akquisitionsaufwendungen. Die Behandlung der Mehrwertsteuer auf Abtretungsprovisionen ist besonders wichtig für Rückversicherer, die ausserhalb Chinas ansässig sind, weil, wenn die Provisionen steuerpflichtig sind, diese Rückversicherer keinen Anspruch auf ein Vorsteuerguthaben hätten und somit die wirtschaftlichen Folgen der Steuer vollständig tragen müssten. Obwohl dieser Bereich immer noch ungewiss ist, bin ich der Meinung, dass die grossen in China tätigen Versicherungsunternehmen aufgrund noch ausstehender weiterer Richtlinien die Position eingenommen haben, dass Abtretungsprovisionen nicht der Mehrwertsteuer unterstehen.

Sollten Sie weiterführende Informationen wünschen, so kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner vor Ort.


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