M&A-Versicherungen – Haftungsübergang auf den Versicherer 
Bei vielen Unternehmenstransaktionen wurden in den vergangenen Jahren Versicherungen eingesetzt, die die Haftung für Garantieverletzungen des Verkäufers übernehmen. Dieser Trend hat sich vor allem in den letzten beiden Jahren auch im deutschsprachigen Raum immer stärker durchgesetzt. Rund 100 Gewährleistungsversicherungen bzw. Warranty- and Indemnity-Versicherungen (einschließlich Immobilien- und Unternehmenstransaktionen) wurden nach Kenntnis von AIG 2015 in Deutschland abgeschlossen. AIG hat davon einen erheblichen Anteil von ungefähr 60 Policen gezeichnet.
Von derartigen Versicherungen profitiert sowohl der Verkäufer als auch der Käufer. Der Verkäufer kann auf diese Weise seine Haftung begrenzen, während der Käufer in Form der Versicherung einen Vertragspartner mit sehr hoher Bonität erhält. In unserem M&A Claims Report 2016 finden Sie viele weiterführende Informationen. Bitte folgen Sie diesem Link.

Verkäufer möchten ihr Unternehmen oft zu einem möglichst hohen Preis veräußern, der unmittelbar nach der Transaktion sofort an die Anleger des Unternehmens ausgeschüttet werden soll. Nach der Transaktion werden die zum Zweck des Verkaufs gebildeten Zweckgesellschaften häufig wieder liquidiert. Prinzipiell ist das für den Verkäufer allerdings nur dann möglich, wenn nicht ein Großteil des Kapitals zur Bildung von Rückstellungen für die Garantien verwendet werden muss. Doch genau diese Garantien sind für potenzielle Käufer besonders wichtig.

Eine gute Lösung für diese Problematik ist häufig die Verwendung einer Gewährleistungsversicherung. Der Kunde (entweder der Käufer oder der Verkäufer der Unternehmenstransaktion) zahlt der Versicherung eine Prämie, damit diese die Haftung für Gewährleistungsansprüche des Verkäufers aus dem Kaufvertrag übernimmt.

Bei der Gestaltung einer derartigen Versicherungslösung übernehmen Verkäufer häufig einen Maximalhaftbetrag von rund einem Prozent des Unternehmenswertes. Diese Haftungsobergrenze wird dann meist als Selbstbehalt unter der Police verwendet. Sofern Schäden aus Garantieverletzungen diese Grenze überschreiten, übernimmt der Versicherer bis zur Höhe einer bestimmten maximalen Versicherungssumme die Haftung. Die dafür vom Kunden zu entrichtende Versicherungsprämie liegt für Unternehmenstransaktionen im Durchschnitt bei etwa 1,3 bis 1,75 Prozent der Versicherungssumme, der Selbstbehalt bei 0,5 bis 1 Prozent des Transaktionsvolumens.

Auf dem derzeitigen Verkäufermarkt wird der Einsatz von Gewährleistungsversicherungen weiter wachsen. AIG schätzt, dass neben den typischen Private Equity-Veräußerungen der Markt vor allem auch für Unternehmen, Familieneigentümer, Insolvenzverwalter und strategische Akteure immer interessanter wird. Da das Produkt allerdings noch sehr neu ist, ist es wichtig, langfristig zu beobachten, wie sich Schäden und Prämien entwickeln werden.

Sollten Sie weiterführende Informationen wünschen, so kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner vor Ort.



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